Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Unsere AGB gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die wir an Auftraggeber (Käufer) leisten. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers (Käufers) werden nur dann und insoweit Betragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers (Käufers) die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
Zwischen den Vertragsparteien gilt die Schriftform. Änderungen oder Abweichungen gelten nur dann, wenn diese von der Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o. schriftlich bestätig werden.
2. Angebot
Angebote der Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o.sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behält sich die Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o.das Eigentums- und Urheberrecht vor. Der Auftraggeber darf diese nur mit schriftlicher Einwilligung der Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o. an Dritte weitergeben.
3. Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Die Rechnungsbeträge sind unverzüglich nach Rechnungserteilung in eine Summe zahlbar.
Der Auftraggeber (Käufer) kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 28 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o. anerkannt wurden oder unstreitig sind.
4. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von der Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o. angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen, ab Unterzeichnung der Auftragsbearbeitung/Freigabe abgeklärt sind. Ebenso hat der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
Die Baustelle muss mit 40-t-Zügen (normaler LKW) angefahren werden können. Ist die Zufahrt aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so erfolgt die Entladung an der Stelle, bis zu der das Fahrzeug ungehindert gelangen kann. Sollten Ausnahmegenehmigungen für Tonnen begrenzte Straßen, etc., erforderlich sein, sind diese vom Auftraggeber zu besorgen. Die hier entstehenden Kosten sind vom Bauherrn zu tragen. Für evtl. Beschädigungen von Anfahrwegen, Gehöftpflasterungen, etc., die durch Anweisung des Auftraggebers entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Die Baustelle ist so herzurichten, dass mit den erforderlichen Geräten problemlos gearbeitet werden kann. Im direkten Baustellenbereich ist ein Lagerplatz für Betonteile bereit zu halten.
Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB haftet die Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber infolge eines von der Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o. zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist die Haftung der Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o. auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o. zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zugerechnet wird.
Ebenso haftet die Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o. bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf einer von der Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o. zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zugerechnet wird. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o. zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
Für den Fall, dass ein von der Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o. zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zugerechnet wird, haftet diese nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist die Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o. berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
5. Gefahrenübergang/-haftung
Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Auftraggebers (Käufers) verzögert, so lagert die Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o. die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftragsgebers (Käufers). In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
Beanstandungen wegen mangelhafter und unvollständiger Lieferung sind binnen 7 Tage nach Empfang der Ware anzubringen.
Nach Ablauf vorstehender Frist geltend die Lieferbedingungen- und Leistungen als genehmigt, § 377 HGB.
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers (Käufers) verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber (Käufer) die Waren weiter verarbeitet oder weiter veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hatte oder hätte entdecken müssen. Für Sachmängel aufgrund fehlerhaften Einbaues oder unsachgemäßer Lagerung oder Behandlung der gelieferten Waren, z. B., durch aggressiv säurehaltiges Futtermittel, haftet die Fa. Thye-Lokenberg Polska Sp. z o.o. nicht.