Verlegehinweise
Hinweis zum Umgang mit unseren Spaltenböden
Transport und Lagerung von Spaltenböden
Um Schäden an den Spaltenböden zu vermeiden ist folgendes zu beachten
- Beim Anheben der Spalten mit Ketten, Seilen oder Ähnliches ist immer einen Kantenschutz zu verwenden.
- Anheben mit Staplergabeln:Die Gabeln sind soweit zu öffnen (ca. 1,00 m bis 1,20 m), dass sie unmittelbar neben den Zwischenlagen / Pappstreifen zum Einsatz kommen. Niemals den Bereich dazwischen nehmen.
- Die Lieferpakete müssen auf den parallel und horizontal ausgerichteten Lagern abgesetzt werden. Achtung: auch hier an die Zwischenlager/Pappstreifen denken. Es dürfen keine Kanthölzer in der Mitte liegen.
- Einzelne Spalten dürfen nur angehoben werden, wie sie später eingebaut werden sollen, d.h. Oberseite nach oben. Der Anhebepunkt für die Spalten ist ungefähr jeweils im letzten Viertel der Spaltenlänge zu finden.
- Ganze Pakete dürfen aus statischen Gründen nicht auf die Spaltenlager abgesetzt werden. Beim Abladen dürfen die Spalten nicht höher als 3 Pakete übereinander gestapelt werden. Immer nur ein Paket gleichzeitig abladen.
- Der Transport der Spalten mit Staplern, Schleppern oder Ähnliches darf nur im Schritttempo erfolgen.
- Spalten sind nicht mit Hubwagen/Rollwagen (Punktbelastung), Kettenfahrzuegen oder Rollgerüsten mit Kunststoffrollen befahrbar. Die Spalten müssen abgedeckt werden bevor diese mit anderen Rollgerüsten, etc. befahren werden.
- Befahrbare Spalten sind nur mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren. Es darf nicht im Stand gelenkt werden.
- Wichtig! bitte keine beschädigten oder sonst nicht brauchbaren Elemente verlegen, sondern sofort melden!
- Futtersäuren greifen Beton an: Wir empfehlen unbedingt das Aufbringen eines Schutzanstriches in den Futter- und Tränkenbereichen!
- Spaltenböden sind je nach Länge unterschiedlich hoch, beachten sie evtl. Höhenversprünge!
- Achtung: Spaltenbodenmaße können nach DIN leichte Abweichungen haben: bitte planen sie dies beim Verlegen/Aufmaß mit ein.
- Teilgeschlossene Spaltenböden haben an den Schließenden immer Übermaß und müssen bei Verlegung mit geeignetem Schleif- oder Schneidwerkzeug entsprechend begradigt werden!
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.